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   OVG Niedersachsen, 30.01.2007 - 10 ME 264/06   

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OVG Niedersachsen, 30.01.2007 - 10 ME 264/06 (https://dejure.org/2007,15577)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.01.2007 - 10 ME 264/06 (https://dejure.org/2007,15577)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 10 ME 264/06 (https://dejure.org/2007,15577)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Widerruf der Niederlassungserlaubnisse nach Widerruf der Anerkennung der Asylberechtigung und Androhung der Abschiebung von Eltern volljähriger Kinder.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 6 Abs 1 GG; § 52 Abs 1 S 1 Nr 4 AufenthG; § 59 AufenthG; § 82 Abs 1 S 1 AufenthG; Art 8 Abs 1 MRK; Art 8 Abs 2 MRK; § 114 VwGO
    Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Anwendungsbereich; Arbeitsmarktsituation; Arbeitsplatz; Aufenthalt; Aufenthaltstitel; Ausländerbehörde; Beistandsgemeinschaft; Beschwerde; Eingriff; Eltern; Elternteil; Ermessensausübung; Erziehungsgemeinschaft; Europäische Union; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; VwGO § 114 S. 1; AufenthG § 82 Abs. 1 S. 1; GG Art. 6; EMRK Art. 8
    D (A), Widerruf, Niederlassungserlaubnis, Asylberechtigte, Ermessen, Beurteilungszeitpunkt, Mitwirkungspflichten, verspätetes Vorbringen, Schutz von Ehe und Familie, volljährige Kinder, Lebensunterhalt, Integration, Privatleben, Situation bei Rückkehr, vorläufiger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 18.96

    Keine Befreiung von Visumspflicht für erfolglose Asylbewerber

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2007 - 10 ME 264/06
    Übertragen auf das Aufenthaltsrecht gebietet der Schutz der Familie grundsätzlich nicht, volljährigen ausländischen Kindern das dauernde Aufenthaltsrecht mit einem im Bundesgebiet lebenden Elternteil zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 18.96 -, NVwZ 1998, 189; EGMR, Urteil vom 10. Juli 2003 - 53441/99 [Benhebba ./. Frankreich] -, InfAuslR 2004, 182 bezogen auf Art. 8 Abs. 1 EMRK).

    Insoweit steht den Konventionsstaaten jedoch ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. die zusammenfassende Darstellung im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 1996 - BVerwG 1 C 17.95 -, BVerwGE 101, 265, 272 und Urteil vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 18.96 -, NVwZ 1998, 189).

  • EGMR, 07.10.2004 - 33743/03

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2007 - 10 ME 264/06
    Über die Einreise, den Aufenthalt und die Abschiebung fremder Staatsangehöriger zu entscheiden, ist nach allgemein anerkannten völkerrechtlichen Grundsätzen vielmehr das Recht der Vertragsstaaten (EGMR, Urteil vom 16. September 2004, a.a.O., und Urteil vom 7. Oktober 2004 - 33743/03 - [Dragan u.a. ./. Deutschland] -, NVwZ 2005, 1043, 1044).

    Ein Eingriff in das Recht auf Achtung des Familien- und Privatlebens lässt sich angesichts dieser Regelungskompetenz der Vertragsstaaten nicht schon allein mit dem Argument bejahen, ein Ausländer halte sich bereits seit geraumer Zeit im Vertragsstaat auf und wolle dort sein Leben führen (EGMR, Urteil vom 7. Oktober 2004, a.a.O., das eine Familie betraf, die seit 14 Jahren ihren Aufenthalt im Bundesgebiet hatte).

  • EGMR, 16.09.2004 - 11103/03

    M. C. G. gegen Deutschland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2007 - 10 ME 264/06
    Die EMRK und damit auch die Garantien des Art. 8 Abs. 1 EMRK enthalten nicht das Recht eines Ausländers, in einen bestimmten Staat einzureisen oder sich dort aufzuhalten und nicht ausgewiesen zu werden (EGMR, Urteil vom 16. September 2004 - 11103/03 [Ghiban ./. Deutschland] -, NVwZ 2005, 1046, 1047 und Urteil vom 16. Juni 2005 - 60654/00 [Sisojeva ./. Lettland] -, InfAuslR 2005, 349).

    Über die Einreise, den Aufenthalt und die Abschiebung fremder Staatsangehöriger zu entscheiden, ist nach allgemein anerkannten völkerrechtlichen Grundsätzen vielmehr das Recht der Vertragsstaaten (EGMR, Urteil vom 16. September 2004, a.a.O., und Urteil vom 7. Oktober 2004 - 33743/03 - [Dragan u.a. ./. Deutschland] -, NVwZ 2005, 1043, 1044).

  • EGMR, 27.10.2005 - 32231/02

    Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Europäische Menschenrechtskonvention,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2007 - 10 ME 264/06
    Zuvor haben sie dort den größten Teil ihres Lebens, insbesondere als Erwachsene verbracht (vgl. zu diesem Gesichtspunkt EGMR, Urteil vom 27. Oktober 2005 - 32231/02 [Keles ./. Deutschland] -, InfAuslR 2006, 3).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2007 - 10 ME 44/07

    Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen; Anwendbarkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2007 - 10 ME 264/06
    Dabei ist bezogen auf die Frage der Vereinbarkeit einer nationalen Maßnahme - hier des Widerrufs - mit der EMRK maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung abzustellen (für den Fall einer Ausweisung vgl. Beschluss des Senats vom 4. Juli 2006 - 10 LA 117/05 - und Beschluss vom 18. Januar 2007 - 10 ME 44/07 - Hailbronner, Ausländerrecht - Stand: Februar 2006 -, § 53 Rdnr. 65 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • EGMR, 10.07.2003 - 53441/99

    BENHEBBA c. FRANCE

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2007 - 10 ME 264/06
    Übertragen auf das Aufenthaltsrecht gebietet der Schutz der Familie grundsätzlich nicht, volljährigen ausländischen Kindern das dauernde Aufenthaltsrecht mit einem im Bundesgebiet lebenden Elternteil zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 18.96 -, NVwZ 1998, 189; EGMR, Urteil vom 10. Juli 2003 - 53441/99 [Benhebba ./. Frankreich] -, InfAuslR 2004, 182 bezogen auf Art. 8 Abs. 1 EMRK).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2007 - 10 ME 264/06
    Es ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die tatsächlichen familiären Bindungen und auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59 und Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, NVwZ 2002, 849).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2007 - 10 ME 264/06
    Zwar ist im Fall einer Ausweisung eines freizügigkeitsberechtigten Bürgers einer der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder eines gleichgestellten Ausländers aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Regelungen auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2005 - BVerwG 1 B 8.05 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG Nr. 28; Urteil vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 30.02 -, BVerwGE 121, 297; Urteil vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 29.02 -, BVerwGE 121, 315).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2007 - 10 ME 264/06
    Zwar ist im Fall einer Ausweisung eines freizügigkeitsberechtigten Bürgers einer der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder eines gleichgestellten Ausländers aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Regelungen auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2005 - BVerwG 1 B 8.05 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG Nr. 28; Urteil vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 30.02 -, BVerwGE 121, 297; Urteil vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 29.02 -, BVerwGE 121, 315).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2007 - 10 ME 264/06
    Es ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die tatsächlichen familiären Bindungen und auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59 und Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, NVwZ 2002, 849).
  • EGMR, 16.06.2005 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 20.97

    Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum

  • BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95

    Ausländerrecht: Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei Einreise

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2006 - 11 S 951/06

    Widerruf eines unbefristeten asylbezogenen Aufenthaltstitels nach Widerruf der

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2006 - 11 S 1066/05

    Zum Prüfprogramm und zu den Ermessenskriterien beim Widerruf einer asylbezogenen

  • BVerwG, 12.08.2005 - 1 B 8.05

    Materiellrechtliche Voraussetzungen einer spezialpräventiven Ausweisung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2006 - 18 A 3138/05

    Aufenthaltsgenehmigung Aufenthaltstitel Asylanerkennung anderweitiges

  • VG Lüneburg, 05.07.2007 - 1 A 16/05

    Alimentationsrechtlicher Bedarf; amtsangemessene Alimentation; Besoldung;

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 18/07

    Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten

    Daher besteht auch kein Anlass, wie in der Vergangenheit vom 10. Senat des erkennenden Gerichts (vgl. Beschl. v. 30.1.2007 - 10 ME 264/06 -, InfAuslR 2007, 259 ff.) und hieran anknüpfend auch vom Verwaltungsgericht angenommen worden ist, bei dem für die gerichtliche Überprüfung maßgeblichen Zeitpunkt zwischen der Vereinbarkeit des Widerrufs nach nationalem Recht - Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides - und der Vereinbarkeit mit Art. 8 EMRK - Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung - zu differenzieren.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2023 - 2 L 82/22

    Ausweisung wegen Drogenkriminalität

    Die Notwendigkeit einer Fürsorge in wirtschaftlicher Hinsicht besteht nicht, wenn der Lebensunterhalt der Betroffenen durch Sozialleistungen sichergestellt werden kann (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 10 ME 264/06 - juris Rn. 10).
  • VG Bayreuth, 21.09.2020 - B 6 S 20.709

    Widerruf der Niederlassungserlaubnis nach Widerruf der Flüchtlingseigenschaft

    Der rechtlich verbürgte Schutz der Familie gebietet es nicht, volljährigen Kindern den dauerhaften Aufenthalt mit ihren in Deutschland lebenden Eltern zu ermöglichen (NdsOVG, B.v. 30.1.2007 - 10 ME 264/06 - juris Rn. 9; Fehrenbacher in HTK-AuslR, § 52 AufenthG, zu Abs. 1 Nr. 4 Rn. 55, Stand 25.10.2017).
  • OVG Niedersachsen, 14.06.2011 - 8 ME 325/10

    Ausweisungsverfügung bei Vergewaltigung, gemeinschaftlichen schweren sexuellen

    Der Antragsteller hat auch nicht ansatzweise dargetan (vgl. zu den insoweit bestehenden Darlegungserfordernissen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes: Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 30.1.2007 - 10 ME 264/06 -, juris Rn. 9 m.w.N.), inwieweit ihm seine im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen bei der Verarbeitung des Geschehenen tatsächlich behilflich sind.
  • VG Bayreuth, 10.08.2021 - B 6 S 21.790

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Sicherung des Lebensunterhalts bei

    Weder Art. 6 Abs. 1 GG noch Art. 8 Abs. 1 EMRK gewähren ein Recht volljähriger Kinder zum dauerhaften Aufenthalt mit ihren in Deutschland lebenden Eltern oder Geschwistern (vgl. etwa NdsOVG, B.v. 30.1.2007 - 10 ME 264/06 - juris Rn. 9; Hofmann in BeckOK AuslR, Art. 8 EMRK Rn. 19 ff. m.w.N.).
  • VG München, 15.09.2008 - M 24 K 07.1359

    Bleiberechtsbeschluss der IMK vom 17.11.2006; Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis

    Bei der gerichtlichen Überprüfung ist maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verwaltungsentscheidung abzustellen, denn Klagegegenstand ist ein belastender Verwaltungsakt, dessen Aufhebung im Wege der Anfechtungsklage begehrt wird (vgl. Niedersächs. OVG, Beschl. v. 30.1.2007, InfAuslR 2007, 259 f.).
  • VG Osnabrück, 13.08.2008 - 5 B 73/08

    D (A), Widerruf, Niederlassungserlaubnis, vorläufiger Rechtsschutz

    Zwar verlieren die wechselseitigen familiären Bindungen mit zunehmenden Alter der Kinder grundsätzlich an Gewicht, bis diese mit Eintritt der Volljährigkeit die vollständige rechtliche Selbständigkeit erhalten und ein eigenständige Leben führen können (Nds. OVG, Beschluss vom 10.01.2007, 10 ME 264/06, juris Rn. 9); daher stehen familiäre Bindungen zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern aufenthaltsbeendenden Maßnahmen regelmäßig nicht entgegen.
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